Unmittelbar nach dem letzten Einsatz wurde die Feuerwehr erneut durch das Auslösen einer Brandmeldeanlage alarmiert. Der Alarm wurde jedoch fälschlicherweise durch einen […]
Nach einer Erkundung des Gebäudes konnte kein Grund für das Auslösen der Brandmeldeanlage festgestellt werden, somit keine weitere Tätigkeit für die Feuerwehr.
Die nächtliche Zubereitung einer Tiefkühlköstlichkeit löste die Rauchwarnmelder in der Nähe der Küche aus. Keine weiteren Tätigkeiten der Feuerwehr erforderlich.
Ein Rauchwarnmelder im Küchenbereich hatte ausgelöst , beim Eintreffen der Feuerwehr war leichter Brandgeruch wahrnehmbar. Hierfür war jedoch keine Ursache zu finden. […]