Altersabteilung

Die Feuerwehren sind zu einem kommunalen Dienstleister geworden, der in der Gemeinde eine Fülle von Aufgaben wahrnimmt. Die Gefahrenabwehr steht im Vordergrund; und hierfür sind die körperlichen Anforderungen hoch. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber daher für die Angehörigen der Einsatzabteilungen die Altersgrenzen von 17 und 65 Jahren festgesetzt. Wer jünger als 17 Jahre ist, kann in der Jugendfeuerwehr ein erlebnisreiches Miteinander in einer engagierten Jugendgruppe erleben und sich auf den späteren Einsatzdienst vorbereiten. Wer von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung wechselt, findet im Kreise seiner Feuerwehr weiterhin ein soziales Umfeld, das von gelebter Kameradschaft und Achtung geprägt ist. Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann ist man bis zu seinem Lebensende. Jugendfeuerwehr, Einsatzabteilung und Altersabteilung sind ein aufeinander folgendes Gemeinsames.

Gesellschaftliche und kameradschaftliche Anlässe prägen das Miteinander der Altersabteilungen in unseren Feuerwehren. Sei es ein Ausflug oder eine Wanderung, sei es die Weihnachtsfeier, der Geburtstag oder die Goldene Hochzeit eines Feuerwehrkameraden, man trifft sich und man fühlt sich wohl. Wo Not und Kummer das Leben prägen, hilft man sich. Dieser Teil des Lebens in unseren Altersabteilungen lässt sich nicht schöner und mit mehr Dankbarkeit beschreiben, als es die Ehefrau eines Feuerwehrkameraden in einem Leserbrief zum Ausdruck gebracht hat. Sie schreibt zum Artikel „Vom schönen Gefühl, helfen zu können“ in der Badischen Zeitung vom 14. März 2012 folgende Zeilen:

 

„Es ist mir ein dringendes Bedürfnis, diesem schönen Bericht etwas hinzuzufügen:

Mein Mann, ebenfalls seit vielen Jahren bei der Feuerwehr,

lebt bereits seit fast fünf Jahren im Pflegeheim. Er hat das große Glück,

Feuerwehrkameraden zu haben, die ihn jede Woche (und das seit Jahren)

mit dem Rollstuhl ausfahren, so oft es sein Gesundheitszustand erlaubt.

Dies ist eine Hilfe, für die ich mich nicht genug bedanken kann.“

 

Das Leben in den Altersabteilungen kann aber noch mehr als nur das gesellschaftliche und kameradschaftliche Miteinander sein. Durch die Festlegung im Feuerwehrgesetz, dass mit dem 65. Geburtstag das Alter mit seinen Risiken und Beschwerden die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung grundsätzlich beendet, hieß es bisher: Das war’s. Von „100“ mit einer Vollbremsung auf „Null“, so wird es bisher meist gelebt.

Das Gesetz verbietet aber nicht, dass die Feuerwehrangehörigen in den Altersabteilungen die vielfältigen anderen anstehenden Aufgaben erledigen. Aufgaben, die dieses Einsatzgeschehen erst ermöglichen oder die zur Brandschutzaufklärung notwendig sind.

Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg